Eis-Saison 2021/2022 |
Mitteilung der Gemeinde am 12.01.2022, gültig bis vorerst 09.02.2022: Zu Indoor-Sportstätten gilt der Zugang nach der 2G plus-Regel (geimpft, genesen und jeweils getestet). Wesentliche Änderung ist, dass in 2G plus-Bereichen (z. B. Stockschützenhalle) Personen die eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) erhalten haben, nun unmittelbar (und nicht wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen) keinen zusätzlichen Testnachweis mehr benötigten. |
Mitteilung der Gemeinde am 15.12., gültig bis vorerst 12.01.2022: Zu Indoor-Sportstätten gilt der Zugang nach der 2G plus-Regel (geimpft, genesen und jeweils getestet). Geimpfte Personen, die eine zusätzlich eine weitere Impfdosis als Auffrischungsimpfung (3. Impfung / Booster-Impfung) erhalten haben, stehen nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung, den Getesteten gleich. Zu Outdoor-Sportstätten unter freien Himmel (also zum Eisstadion Holzkirchen) gilt zur eigenen sportlichen Betätigung der Zugang nach der 2G-Regel. Ein zusätzlicher Testnachweis ist nicht erforderlich. |